Archiv des Jahres: 2020


Review Nodus Access Case 2

Vorweg, ich bin zufriedener Nutzer eines BookBook Cases, der Grund mir das Nodus Case anzuschauen war, das BookBook Case für das iPhone 6/s hat eine Kunststoffschale die relativ dick aufträgt, was dem Design das iPhones abträglich ist.

Das Nodus Access Case 2 verzichtet im Gegensatz zum ersten Model auf die Klebefläche welche das Case geschlossen hält, weil sich einige Käufer daran störten das es auf dem iPhone Display Spuren hinterlässt.

Das Case kommt in einem schönen Karton und riecht stark nach Leder, dementsprechend fühlt es sich in der Hand sehr wertig an. Die Nähte sind, soweit ich das beurteilen kann, sauber verarbeitet die Innenseite ist in Rauhleder gehalten. Der erste Einduck ist also Wow – tolle Verarbeitung. Beim einsetzen des iPhones in die Hülle dann aber schon der erste Kritikpunkt, wo setzt man das iPhone an das es gerade sitzt und sowohl Kamera als auch Blitz frei sind, es fehlt an einer Führung. Anschließend hält das adhäsive Klebepad das iPhone gut im Case, wenn man diese etwas festgedrückt hat. Ebenso lässt sich das iPhone gut wieder herausnehmen. Da die Klebefläche nur die Hälfte des iPhone bedeckt, kann man die Hülle auch zum aufstellen benutzen.

Neben dem iPhone kann man noch ein paar Kreditkarten und Geldscheine im Case aufbewahren, man hat also alles was man braucht dabei.

Leider komme ich nun zum Hauptkritikpunkt an diesem Case, weshalb ich es auch nicht mehr nutze. Das Fach für Geldscheine und Kreditkarten ist zum Einen recht schmal, zum Anderen gibt das Leder stark nach, so das die Karten und das Geld relativ leicht herausfallen können. Mir ist es im Laden schon passiert das mir beim Öffnen des Cases alles heraus fiel und auf dem Boden landete. Kann ja mal passieren, aber was macht man wenn nur eine Karte herausfällt, wenn man des Nachts die Zimmerkarte am Hotelbungalow herausnimmt. Ziemlicher Mist. Hier ein Foto, dass verdeutlicht wie stark das Leder ausleiert.

Fazit: Für umgerechnet 68 Euro inklusive Versand aus England hatte ich etwas mehr erwartet, es macht einen guten ersten Eindruck, versagt allerdings in der täglichen Nutzung.


Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung

Man kann es kaum glauben, letzte Woche war noch ein guter Tag für den Datenschutz, als das Safe-Harbour-Abkommen als unzulässig eingestuft wurde und nun kommt die Vorratsdatenspeicherung 2.0.

Richtig wir hatten schon einmal eine Vorratsdatenspeicherung diese wurde aber schon 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Wir setzten ja nur wieder blind EU-Recht um, weil wir sonst ja von der EU etwas aufgebrummt bekommen von wegen Einhaltung von Verordnungen und sowas… Dann kam 2014 auch der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für ungültig, weil Grundrechte verletzt werden.

Warum sollte es diesmal anders sein? Sind die Verfassungsrichter alle ausgetauscht worden? Es klingt ein wenig nach Seehofer und PKW-Maut für Ausländer. Nun v ergehen erst einmal wieder 3 Jahre bis das Bundesverfassungsgericht zum gleichen Schluß kommt wie 2010 schon einmal.

Ob unsere Abgeordneten das Gesetzt gelesen haben oder besser noch verstanden, bleibt allerdings überall unerwähnt – das fällt unter Datenschutz.


Nach Safe Harbour kommt TTIP

Datenschutz wird großgeschrieben in der EU, denn Datenschutz ist ein Hauptwort. Deswegen war es der EU ja auch nicht wichtig, wie geschützt die Daten ihrer Bürger sind. Ohne Skrupel wurden Datenübermittlungen in ein unsicheres Drittland zugelassen. Der „sichere“ Hafen USA wurde durch die Snowden-Enthüllungen zerstört, wie einst Pearl Harbour, nur am grünen Tisch. Der Europäische Gerichtshof hat unbefangen festgestellt, dass die USA eben kein sicheres Drittland sind.

Nun gibt es natürlich einen Rattenschwanz, denn mit welchem Recht gibt es für das SWIFT-Netzwerk in den USA noch ein Rechenzentrum, wenn keine amerikanischen Unternehmen an den Zahlungen beteiligt sind. Diese Daten sind für US-Behörden natürlich „nur“ zur Terrorabwehr zugänglich. Die Fluggastdatenübermittlung ist auch so ein Problem.

Wir brauchten Jahre, um dieses Problem juristisch aus der Welt zu schaffen. Die Folgen sind aber noch nicht absehbar. Denn nun sind Apple, Facebook, Amazon und wie sie alle heißen gefordert. Nun sprechen schon einige davon diese Datenübermittlung in TTIP aufzunehmen. Dieses für den Bürger intransparente Freihandelsabkommen, soll es also richten. Das ist wohl ein schlechter Scherz, denn nur weil sich das Ding dann anders nennt, ist es nicht plötzlich legal. Ich erinnere da gerne an die Vorratsdatenspeicherung, die ja auch immer wieder von unseren Politikern gefordert wird.

Das Bundesdatenschutzgesetz sieht nun 2 Möglichkeiten vor.
1. Die Kunden willigen in neue Datenschutzbedingungen mit Erlaubnis zur Datenübermittlung ein. Bei Nichtzustimmung wird die Geschäftsbeziehung beendet.

2. Die US-Unternehmen stellen Rechenzentren in Europa auf, die die Verarbeitung auf europäischem Datenschutzniveau gewährleisten und eine Datentrennung vornehmen.

Wieso arbeitet man immer noch mit so einem Geschäftspartner aus den USA zusammen, wenn dieser uns einseitig die Regeln diktiert? Es kann doch nicht so schwer sein in Europa ein Gegenpart aufzubauen.

Es heiß also wachsam bleiben.


info no. 553 // internet des dings

das internet der dinge, neuestes bullshit bingo wort für die neuen bingokarten. man kann es nicht mehr hören. intelligente gegenstände, aha! so intelligent, dass man sie vernetzen muss, die daten in eine cloud müssen und man plötzlich offline ohne alles darsteht.

oder noch besser online, aber die daten aus der cloud geklaut wurden, schon blöd. woher kommt nur immer dieses misstrauen? die leute auf den dörfern mit dsl light werden als hinterwäldler abgetan.

man kann es auch nicht mehr hören, damals war es web 2.0 nun also das internet der dinge. frage mich, wie oft ich internet der dinge schreiben kann, ohne dass es mich selber nervt? das internet der dinge der vernetzte klodeckel, der selbst merkt wann jemand auf den rand geschissen hat, das ist etwas, was wir brauchen.

hype enforcement agency