Man kann es kaum glauben, letzte Woche war noch ein guter Tag für den Datenschutz, als das Safe-Harbour-Abkommen als unzulässig eingestuft wurde und nun kommt die Vorratsdatenspeicherung 2.0.
Richtig wir hatten schon einmal eine Vorratsdatenspeicherung diese wurde aber schon 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Wir setzten ja nur wieder blind EU-Recht um, weil wir sonst ja von der EU etwas aufgebrummt bekommen von wegen Einhaltung von Verordnungen und sowas… Dann kam 2014 auch der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für ungültig, weil Grundrechte verletzt werden.
Warum sollte es diesmal anders sein? Sind die Verfassungsrichter alle ausgetauscht worden? Es klingt ein wenig nach Seehofer und PKW-Maut für Ausländer. Nun v ergehen erst einmal wieder 3 Jahre bis das Bundesverfassungsgericht zum gleichen Schluß kommt wie 2010 schon einmal.
Ob unsere Abgeordneten das Gesetzt gelesen haben oder besser noch verstanden, bleibt allerdings überall unerwähnt – das fällt unter Datenschutz.