Datenschutz wird großgeschrieben in der EU, denn Datenschutz ist ein Hauptwort. Deswegen war es der EU ja auch nicht wichtig, wie geschützt die Daten ihrer Bürger sind. Ohne Skrupel wurden Datenübermittlungen in ein unsicheres Drittland zugelassen. Der „sichere“ Hafen USA wurde durch die Snowden-Enthüllungen zerstört, wie einst Pearl Harbour, nur am grünen Tisch. Der Europäische Gerichtshof hat unbefangen festgestellt, dass die USA eben kein sicheres Drittland sind.
Nun gibt es natürlich einen Rattenschwanz, denn mit welchem Recht gibt es für das SWIFT-Netzwerk in den USA noch ein Rechenzentrum, wenn keine amerikanischen Unternehmen an den Zahlungen beteiligt sind. Diese Daten sind für US-Behörden natürlich „nur“ zur Terrorabwehr zugänglich. Die Fluggastdatenübermittlung ist auch so ein Problem.
Wir brauchten Jahre, um dieses Problem juristisch aus der Welt zu schaffen. Die Folgen sind aber noch nicht absehbar. Denn nun sind Apple, Facebook, Amazon und wie sie alle heißen gefordert. Nun sprechen schon einige davon diese Datenübermittlung in TTIP aufzunehmen. Dieses für den Bürger intransparente Freihandelsabkommen, soll es also richten. Das ist wohl ein schlechter Scherz, denn nur weil sich das Ding dann anders nennt, ist es nicht plötzlich legal. Ich erinnere da gerne an die Vorratsdatenspeicherung, die ja auch immer wieder von unseren Politikern gefordert wird.
Das Bundesdatenschutzgesetz sieht nun 2 Möglichkeiten vor.
1. Die Kunden willigen in neue Datenschutzbedingungen mit Erlaubnis zur Datenübermittlung ein. Bei Nichtzustimmung wird die Geschäftsbeziehung beendet.
2. Die US-Unternehmen stellen Rechenzentren in Europa auf, die die Verarbeitung auf europäischem Datenschutzniveau gewährleisten und eine Datentrennung vornehmen.
Wieso arbeitet man immer noch mit so einem Geschäftspartner aus den USA zusammen, wenn dieser uns einseitig die Regeln diktiert? Es kann doch nicht so schwer sein in Europa ein Gegenpart aufzubauen.
Es heiß also wachsam bleiben.