Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein Auffanggesetz. Alles was nicht in anderen Gesetzen und Verordnungen geregelt ist unterliegt diesem Gesetz. Was liegt der Regierung näher, als dann also für alles, was bisher an Eindringen in die Privatssphäre untersagt ist, eine rechtliche Grundlage, sprich Gesetz oder Verordnung, zu schaffen.
Beispielsweise das Fernmeldegeheimnis, welches im Grundgesetz verankert ist, soll [i]angepasst[/i] werden, um eine staatliche Überwachung zu erlauben.
Die Vorratsspeicherung von Providerdaten, die auf dem Mist der EU gewachsen ist, wird per Gesetz erlaubt. Die unabsehbaren Kosten auf Providerebene sind den EU-Bürokraten egal. Gerade diese Daten werden unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung erhoben. Doch auch Lobbyisten begehren diese Daten.
LKW-Maut: Durch noch frühere Auswertung von Mautdaten wäre ein Serienvergewaltiger schneller gefaßt worden. Auf der einen Seite wünscht sich die Gesellschaft: „Das Schwein sofort verhaften“. Doch auf der anderen Seite führt es dazu, dass diese Daten immer öfter zweckentfremdet werden könnten. Einmal ist keinmal und so weiter und zum schluß, werden noch Bewegungsprofile aufgebaut.
Die Gefahr zum gläsernen Bürger zu werden war nie größer als heute.