unser unkrautnachbar. zur lage: das nachbargrundstück ist ein wenig höher als unseres. das ist aber wohl schon hundert jahre so. nur leider ist das nachbargrundstück nicht gegen erdrutsche gesichert. bei den regenfällen im märz kamen dann gleich kleine schlammlawinen den 20 cm hohen abgrund heruntergerauscht. das wäre das kleinere übel…
schlimmer ist die verwahrlosung des gartenzauns. man könnte sagen, seine unkrautfarm – er nennt die unkrautfarm naturbelassen – wuchert zu uns herrüber.
es ist alles da: rankzeug, kriechzeug, klettzeug, herkömmliches wie brennnesseln und klee und unkräuter die ich noch nicht kannte. ich meine ja immer noch, wenn ein baum rüberwächst, dann muss der besitzer des baumes den ast auch kürzen. nun frage ich mich, ob da auch für unkraut gilt. es kann ja nicht sein, dass ich die berliner mauer wiederaufbauen muss, wenn ich ruhe haben will
tipps, gern per mail…
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