Pendlerpauschale und Wegeunfall


Beachtlich, was die Bundesregierung tolles sich ausgedacht hat. Für die Pendlerpauschale gilt seit Januar 2007 das Werktorsprinzip. Für den Arbeitnehmer und Steuerzahler bedeutet dies, dass die Arbeit erst mit der Eingangstür seiner Arbeitsstelle anfängt. Der Weg dorthin, der auch für eine Entfernung von 20km schon eine Dreiviertelstunde in Anspruch nehmen kann ist Freizeit.

Die könnte man auch besser verbringen als im Stau oder? Nun dafür darf man in den Werbungskosten ab dem 21. Kilometer dann auch die 0,30 EUR je Kilometer ansetzen, wie bisher. Alle anderen schauen in die Röhre.

Auf der anderen Seite ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg (Wegeunfall) ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Die genaue Regelung ist bei den Berufsgenossenschaften zu erfragen.

Tja ist das nicht noch eine Möglichkeit, Einsparungen bei den Berufsgenossenschaften durchzusetzen und auch hier das Werktorsprinzip einzuführen? Nun ja man muss wohl nur den richtigen Leuten diese Idee vortragen.

Immerhin klagt schon der erste Verbraucherverband gegen die aktuelle Pendlerpauschalenregelung. Vielleicht sind die Richter dem wohlgesonnen, weil sie selbst Opfer der Neuregelung sind.

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