Bewertungsportale vor Gericht


Bewertungsportale stehen hoch im Kurs und stehen derzeit in den Schlagzeilen. So erlaubte es das oberste Gericht Deutschlands das [url=http://www.stern.de/computer-technik/internet/:Spickmich-Urteil-Schler-Lehrer/704384.html]Schüler ihre Lehrer benoten dürfen[/url]. Solche Portale gibt es für Hotels, Handwerker und viele andere Branchen.

Wo die Anfänge sind ist schwer zu sagen, denn schon [url=http://www.ebay.de]ebay[/url] und amazon boten die Möglichkeit Verkäufer und Produkte zu bewerten. Berwertungsportale wie [url=http://www.holidaycheck.de/]Holidaycheck[/url] drehen das ganze herum. Sie erlauben angemeldeten Benutzern Dienstleistungen, wie hier Reisen und Hotels, zu bewerten und umfangreiche Kommentare zu schreiben. Andere Nutzer können diese Bewertungen einsehen und dann anschließend das Hotel buchen.

Die Krux an der Geschichte ist, dass ähnlich wie bei [url=http://de.wikipedia.org]Wikipedia[/url], jedermann etwas schreiben kann. Der Wahrheitsgehalt der Bewertungen sollte daher immer mit etwas Skepsis betrachtet werden, denn oftmals gehen Mitarbeiter der betroffenen Firmen hin und beschönigen ihre Produkte. Da wird dann aus einem Mittelklasse Hotel plötzlich ein Spitzenhotel oder aus langweiliger 08/15 Popmusik ala Dieter Bohlen eine Perle der Musik.

Beachten Sie auch das Alter der Einträge. Ein Hotel das wegen Bauarbeiten als Laut beschrieben wird, kann jetzt fertiggestellt sein und deshalb eine Ruheinsel sein. Oder aber umgekehrt, das einstmals stolze schöne Hotel ist in die Jahre gekommen und durch Missmanagement zur drittklassigen Absteige verkommen.

Halten Sie es wie Marius Müller-Westernhagen, Zitat „Garantien gibt Dir keiner, kein lieber Gott auch der nicht leider“.

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