Archiv für den Tag: 29.01.2020


info no. 559 // smart forfour… smart gerechnet

100% smart, 200% mehr sitzplätze im smart forfour

echte rechenkünstler bei smart. 200% mehr sitzplätze? wie jetzt, 6 plätze soll der kleine smart forfour haben? warum nennt man ihn dann nicht forsix?

können die marketingstrategen nicht mehr rechnen? 2 sitzplätze um 100% erhöhen sind 4 sitzplätze. 2 sitzplätze um 200% erhöhen sind 6 sitzplätze. oder ist gar der alte forfour die basis? dann wären das sogar 12 sitzplätze.

erinnert mich gerade an esprit, die ihre dämliche #imperfekt kampagne auch aussitzen und immer noch damit werben. aber mit einer mathematischen bildungslücke zu prahlen? aua!

setzen 6 und die grundrechenarten noch einmal wiederholen.


Gläserne Kunden bei den Banken

Was bei vielen Sparkassen und Volksbanken einfach nicht erlaubt ist, macht die Postbank einfach so? Kundendaten auswerten individuelle Werbung, sie nennen das Ideen, zustellen. Dazu bedarf es aber eine qualifizierte Einwilligung der Kunden. Nun hat es die Postbank einfach.

Wer zukünftig ein kostenloses Konto möchte, der gibt seine Daten preis und nimmt die Werbung hin. Das muss natürlich alles erst einmal so kommen. Doch der Deutsche, der immer gerne auf Datenschutz und Privatsphäre achtet vergisst diese gerne, wenn er mit Boni gelockt wird. Beispiel DeutschlandCard oder Payback.

Nur weil die Postbank so vorgehen möchte, bedeutet dies nicht, dass die kleine Bankfiliale im die Ecke genauso vorgeht. Die dürfen das so nämlich nicht und das wird dort kontrolliert.
Klar sind die Daten bei der Bank. Diese dürfen aber nur Geschäftsabwicklung zweckgebunden oder nach gesetzlicher Vorschrift genutzt und verarbeitet werden. Aber wie so oft, gelten solche Dinge scheinbar nicht für die großen Player am Markt. Noch dazu, dass man dies offen zugibt.

Weiterführende Artikel bei welt.de

Was die Banken mit ihren gläsernen Kunden machen

Wenn die Bank Umsätze mitliest und Kauf-Ideen gibt


Professionelles arbeiten mit Windows 10 Enterprise?

Einmal abgesehen von der gewöhnungsbedürftigen Bedienung gibt es auch in der Enterprise Firmenlizenz das Geraffel von: X-BOX, Candy Crush Saga Sega Blubb wasauchimmer, OneNote, Onedrive, Officetestinstallation, Sport oder diese nervigen sich ständig drehenden Nachrichten mit Twitter, N-TV etc.?

Das ist Business und nicht Kaspertheater! Deinstallieren? Fehlanzeige. Das Deinstallieren sorgt nur dafür, dass dieser Menüpunkt fehlt. Manche neudeutsch Apps genannte Programme lassen sich überhaupt nicht entfernen. XBOX ist so ein Beispiel. Sobald man ein neues lokales Konto einrichtet, geht das Spiel von vorne los. Jeder Benutzer hat den gleichen Sarg voll Mist.

Im Internet existieren Anleitungen wie man unter Nutzung der Powershell diese Anwendungen entfernt. Zumindest in der mir vorliegenden Enterpriseversion schlägt dieses komplett fehl.

Da fragt man sich wirklich, ob man den Umstieg auf Windows 10 nicht komplett einfach verschiebt und wartet und dann doch auf Linux umsteigt. Sind ja noch ein paar Tage hin, bis Windows 7 keine Updates mehr erhält, da kann man locker einen smothen Rollout planen.


Die Cloud: Unendliche Weiten aber auch sicher?

Datenschutz in Deutschland, ein hohes Gut. Und Datenschutz wird gerade in Unternehmen unterschätzt. Da kommen wir dann auch schon auf die Cloud.

Ein Unternehmen, das Kundendaten evtl. Profile vorhält, ist der Herr über diese Daten. An Dritte dürfen diese nicht ohne explizite Zustimmung übermittelt werden. Beispiel Schufaklausel. Derartige Zustimmungen müssen informiert erfolgen und dürfen nicht im Kleingedruckten untergehen. Damit nicht bei jeder Kleinigkeit eine Einwilligung eingeholt werden muss, gibt es dann im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Datenverarbeitung im Auftrag.

Auch hier gibt es Hürden für das Unternehmen (Auftraggeber) und dem Datenverarbeiter im Auftrag (Auftragnehmer). Nach außen tritt immer der Auftraggeber zu seinen Kunden auf. Dieser haftet auch gegenüber seinen Kunden, egal was der Auftragnehmer getan hat, z.B. illegaler Datenabzug, Übermittlung an Dritte, offene Datensätze im Internet. Hinzu kommt dann auch noch der Imageschaden für den Auftraggeber.

Heikel wird es dann, wenn man die Daten in andere Länder auslagert. Dies darf man nur, wenn es dort mindestens das gleiche Datenschutzniveau gibt. Nachdem das Safe Harbor Abkommen zwischen der EU mit den USA durch den EuGH gekippt wurde, gibt es also das „Privacy Shield“. Nur darf man den USA hier trauen?

Folgen für die Cloud
Was hat das nun mit der Cloud zu tun? Ganz einfach, selbst ein Backup in der Cloud stellt bereits eine Datenverarbeitung im Auftrag dar. Hier sind alle Regeln des BDSG durch Auftraggeber und –nehmer zu erfüllen. Ob nun aber ein Auftragnehmer aus den USA mit Servern außerhalb der EU diese Vertragsinhalte nun erfüllt oder besser gesagt „erfüllen darf“ ist weiterhin zweifelhaft. Microsoft wehrte sich ja gegen Herausgabe von Daten auf einem Server in Irland in die USA. Bisher erfolgreich. So zumindest nach außen in der offizielle Version.
Die Deutsche Telekom hat mit ihren Servern in Deutschland da einen leichteren Stand. Ob dort die Daten vor Zugriff Dritter wirklich sicher sind, weiß aber auch niemand.

Fazit: Normalerweise gehören personenbezogene Daten nicht in eine Cloud, das gilt auch für Firmengeheimnisse. Zumindest sollte man hier zunächst EU-Anbietern über den Weg trauen und die Finger von amerikanschen Unternehmen lassen und sind sie auch noch so günstig.

Noch besser ist es allerdings ganz auf die Cloud zu verzichten.