Allgemein


GMX sperrt Browser aus?

Seit wenigen Stunden kann man als Opera 12.18-Nutzer den GMX-Webmailer nur noch im Light-Modus nutzen. Sieht ziemlich übel aus. Es wird verwiesen auf tolle andere Browser.

Generell unterstützen wir folgende Browser:
Google Chrome, Safari in aktuellster Version, Internet Explorer ab Version 11, Firefox-Browser ab Version 33, Opera ab Version 15.

Nur die Grütze möchte ich nicht nutzen. War schon schlimm genug, dass GMX vor einiger Zeit seine Seite so verskriptet hat, dass man keine Mails im neuen Fenster mehr öffnen kann. Komfort sieht anders aus. So springt man nach dem Lesen einer Mail wieder zurück und die Mailliste baut sich langsam nervig neu auf. Hat man die Mail über eine Suche gefunden, dann dauert es noch länger. Komfort sieht anders aus. Nach dem letzten Streich werde ich GMX zumindest die Pro-Mitgliedschaft kündigen. Was soll so ein Schrott? Alles voll mit Javascript und dann noch Browser aussperren.

Update
Seit kurzem ist dann die Alternativmöglichkeit nicht mehr gegeben. Nun lässt man uns nicht mehr durch.

Natürlich gibt es noch diese Möglichkeit:
Sie können den Login mit Ihrem Browser dennoch versuchen. Da Sie einen nicht unterstützten Browser verwenden, können technische Störungen auftreten:
Login jetzt trotzdem versuchen.

Ja und es funktioniert alles. Aber warum diese Vorschaltseite? Die ist nicht nur irreführend, sondern nervt gewaltig!


Starbucks stellt Citymugs in Deutschland ein

Das war es dann mit einer schönen Sammlung Starbucks-Tassen. Starbucks stellt nun auch in Deutschland die belieben Citymugs ein. Gleichnamige Serie wird gegen den abstrakten, häßlichen Schrott ausgetauscht, der schon in den USA und Kanada seit 2013 im Umlauf ist. Unbekannt ist mir allerdings noch der Name der neuen Serie. In Amerika heißt diese „You are here“. Da fragt man sich allerdings, wo ist man?

Alles muss neu! Ja schade eigentlich, neu ist nicht immer besser und die alten Tassen waren gerade bei Sammlern beliebt. Die neue Tasse aus München z.B. sieht übel aus, könnte glatt ein modernes Kunstwerk sein. Die möchte ich nicht zu meinen 37 Tassen ins Regal stellen. Wieder ein Marketingschritt, der nicht nachvollziehbar ist. Letztlich spart es nun aber auch Geld, da ich keine neuen Tassen mehr kaufen muss.


Die Cloud: Unendliche Weiten aber auch sicher?

Datenschutz in Deutschland, ein hohes Gut. Und Datenschutz wird gerade in Unternehmen unterschätzt. Da kommen wir dann auch schon auf die Cloud.

Ein Unternehmen, das Kundendaten evtl. Profile vorhält, ist der Herr über diese Daten. An Dritte dürfen diese nicht ohne explizite Zustimmung übermittelt werden. Beispiel Schufaklausel. Derartige Zustimmungen müssen informiert erfolgen und dürfen nicht im Kleingedruckten untergehen. Damit nicht bei jeder Kleinigkeit eine Einwilligung eingeholt werden muss, gibt es dann im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Datenverarbeitung im Auftrag.

Auch hier gibt es Hürden für das Unternehmen (Auftraggeber) und dem Datenverarbeiter im Auftrag (Auftragnehmer). Nach außen tritt immer der Auftraggeber zu seinen Kunden auf. Dieser haftet auch gegenüber seinen Kunden, egal was der Auftragnehmer getan hat, z.B. illegaler Datenabzug, Übermittlung an Dritte, offene Datensätze im Internet. Hinzu kommt dann auch noch der Imageschaden für den Auftraggeber.

Heikel wird es dann, wenn man die Daten in andere Länder auslagert. Dies darf man nur, wenn es dort mindestens das gleiche Datenschutzniveau gibt. Nachdem das Safe Harbor Abkommen zwischen der EU mit den USA durch den EuGH gekippt wurde, gibt es also das „Privacy Shield“. Nur darf man den USA hier trauen?

Folgen für die Cloud
Was hat das nun mit der Cloud zu tun? Ganz einfach, selbst ein Backup in der Cloud stellt bereits eine Datenverarbeitung im Auftrag dar. Hier sind alle Regeln des BDSG durch Auftraggeber und –nehmer zu erfüllen. Ob nun aber ein Auftragnehmer aus den USA mit Servern außerhalb der EU diese Vertragsinhalte nun erfüllt oder besser gesagt „erfüllen darf“ ist weiterhin zweifelhaft. Microsoft wehrte sich ja gegen Herausgabe von Daten auf einem Server in Irland in die USA. Bisher erfolgreich. So zumindest nach außen in der offizielle Version.
Die Deutsche Telekom hat mit ihren Servern in Deutschland da einen leichteren Stand. Ob dort die Daten vor Zugriff Dritter wirklich sicher sind, weiß aber auch niemand.

Fazit: Normalerweise gehören personenbezogene Daten nicht in eine Cloud, das gilt auch für Firmengeheimnisse. Zumindest sollte man hier zunächst EU-Anbietern über den Weg trauen und die Finger von amerikanschen Unternehmen lassen und sind sie auch noch so günstig.

Noch besser ist es allerdings ganz auf die Cloud zu verzichten.


info no. 557 // die vegane kühlkette

überall wird die kühlkette kontrolliert: von der produktion bis zum handel. unterbrochen vom transport aus dem einzelhandel in die eigene kühltruhe.

bewusste veganer können es ja gar nicht leiden, wenn ein stück fleisch (veganes filetsteak) neben einem echten rindersteak auf dem grill liegt. warum es nun gemüsepampe geben muss, die aussieht wie fleisch und angeblich auch schmeckt wie fleisch ist ein anderes thema.

stellt sich nun die frage: wie kommt das gemüse echt vegan in den supermarkt?

dort gibt es einige dinge zu beachten:

– mit dem gemüse in verbindung gekommes personal trägt keine ledergürtel, lederschuhe und keine lederarmbänder an den uhren
– alle für die ernte und den transport verwendeten fahrzeuge haben keine ledersitze und auch keine lederlenkräder
– jeder mitarbeiter trägt einen mundschutz, dass er bei feuchter aussprache nicht teile eines vorher verzehrten mettbrötchens ausspuckt
– es werden keine tiere als zugtiere eingesetzt