
Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein Auffanggesetz. Alles was nicht in anderen Gesetzen und Verordnungen geregelt ist unterliegt diesem Gesetz. Was liegt der Regierung näher, als dann also für alles, was bisher an Eindringen in die Privatssphäre untersagt ist, eine rechtliche Grundlage, sprich Gesetz oder Verordnung, zu schaffen.